Vergleich

Ratte oder Wühlmaus — Löcher und Gänge unterscheiden

Löcher und Gänge im Garten stammen oft entweder von der Wanderratte oder von der Wühlmaus (Schermaus) — und die Unterscheidung ist wichtig, weil beide völlig unterschiedlich zu behandeln sind. Die Ratte ist ein Gesundheitsschädling und in vielen Kommunen meldepflichtig; die Wühlmaus ist ein Pflanzenschädling, der Wurzeln frisst. Größe und Form der Löcher, der Erdauswurf, Laufwege und das Schadbild verraten zuverlässig, wer bei Ihnen gräbt.
Aktualisiert am 10. Juni 2026

Direktvergleich auf einen Blick

Die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale in einer Tabelle.

Die folgende Tabelle stellt Wanderratte und Wühlmaus (Schermaus) nebeneinander. Meist genügt der Blick auf Lochgröße, Erdauswurf und Schadbild, um den Verursacher einzugrenzen.

MerkmalRatte (Wanderratte)Wühlmaus (Schermaus)
Größe des Tierskräftig, Körper etwa 20 bis 27 Zentimeter plus Schwanz, graubraundeutlich kleiner, etwa 12 bis 20 Zentimeter, braun bis graubraun, stumpfe Schnauze
Lochgröße und Formgroße, glatte runde Löcher von etwa 6 bis 10 Zentimetern Durchmesserkein offenes Einstiegsloch im klassischen Sinn — flache, längliche Erdhaufen, Gang seitlich
Erdauswurfausgeräumte Erde fächerförmig vor dem Loch, Gänge meist offen genutztflacher, länglicher Haufen, oft mit Wurzel- und Pflanzenresten durchsetzt
Laufwegefestgetretene oberirdische Laufwege an Mauern, Hecken und im Graskeine oberirdischen Laufwege; Gänge dicht unter der Oberfläche, hochoval
SchadbildNagespuren an Holz und Verpackung, Kot und Schmierspuren, Plündern von Futter und Kompostangefressene Wurzeln, Knollen und Blumenzwiebeln; Pflanzen welken oder lassen sich herausziehen
EinstufungGesundheitsschädling — kann Krankheitserreger übertragenPflanzenschädling — frisst ausschließlich Pflanzenteile
Recht und Meldungnicht besonders geschützt; Befall je nach Kommune meldepflichtignicht besonders geschützt; darf mit zulässigen Mitteln bekämpft werden, keine Meldepflicht

Löcher und Erdauswurf richtig deuten

Der schnellste Unterschied liegt in Lochgröße und Erdauswurf. Wanderratten graben große, glatte, runde Löcher von etwa 6 bis 10 Zentimetern Durchmesser, die offen genutzt werden und vor denen die Erde fächerförmig ausgeräumt liegt. Solche Löcher liegen typischerweise an geschützten Stellen — unter dem Komposter, an Schuppenwänden, Böschungen oder Mauern.

Wühlmäuse dagegen werfen flache, längliche Erdhaufen auf, in denen oft Wurzel- und Pflanzenreste stecken. Ein klassisches offenes Einstiegsloch fehlt meist, weil die Wühlmaus keine offenen Gänge duldet und sie rasch wieder verschließt. Ihre Gänge verlaufen dicht unter der Oberfläche und sind im Querschnitt hochoval.

Wer beide Arten am Erdhaufen unterscheiden möchte, findet die Details auch im Steckbrief „Wühlmäuse“. Geht es darum, Wühlmaus und den geschützten Maulwurf auseinanderzuhalten, hilft der Vergleich „Wühlmaus oder Maulwurf“.

Oberirdische Spuren: Kot, Laufwege und Nagespuren

Ratten verraten sich stärker oberirdisch als Wühlmäuse. Achten Sie auf:

  • Laufwege: Ratten nutzen immer dieselben Wege, sodass schmale, festgetretene Pfade an Mauern, Hecken und im Gras entstehen
  • Kot: dunkler, länglicher Rattenkot von etwa 1 bis 2 Zentimetern, oft in Häufchen an Laufwegen und Futterstellen
  • Schmier- und Nagespuren: fettige dunkle Spuren an Mauerdurchlässen, Nagespuren an Holz, Verpackung und Kunststoff

Wühlmäuse hinterlassen dagegen kaum oberirdische Spuren. Sie leben fast vollständig unterirdisch; man bemerkt sie meist erst am Schaden an Pflanzen — welkende Stauden, die sich leicht aus dem Boden ziehen lassen, angefressene Wurzeln an Obstbäumen oder ausgehöhlte Blumenzwiebeln.

Unterschiedliches Schadbild

Das Schadbild trennt beide Arten zuverlässig. Wanderratten richten Schaden über Verschmutzung und Plündern an: Sie plündern Kompost, Tier- und Vogelfutter, hinterlassen Kot und können Krankheitserreger übertragen. Pflanzenwurzeln stehen nicht auf ihrem Speiseplan.

Wühlmäuse sind reine Pflanzenfresser. Sie fressen Wurzeln, Knollen, Rhizome und Blumenzwiebeln — der Schaden entsteht unterirdisch und bleibt oft lange unbemerkt, bis eine Pflanze plötzlich welkt oder umkippt. Wer also angefressene Wurzeln und verschwundene Zwiebeln findet, hat es mit der Wühlmaus zu tun; wer geplünderten Kompost, Kot und Laufwege findet, mit der Ratte.

Rechtslage und richtiges Handeln

Beide Tiere sind nicht besonders geschützt und dürfen bekämpft werden — anders als der Maulwurf, der nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt ist und nur sanft vertrieben werden darf. Der entscheidende Unterschied liegt in der Behandlung:

  • Ratte: Gesundheitsschädling, in vielen Kommunen meldepflichtig. Zuerst Futterquellen entziehen, dann Schlagfallen in Boxen; Giftköder nur unter strengen Biozid-Auflagen und in Köderboxen. Details im Steckbrief „Ratten im Garten“.
  • Wühlmaus: Pflanzenschädling, am wirksamsten mit korrekt gesetzten Wühlmausfallen zu bekämpfen, Neupflanzungen schützt man mit Drahtkörben. Details im Steckbrief „Wühlmäuse“.

Weil es um unterschiedliche Maßnahmen, Risiken und teils um Meldepflichten geht, lohnt sich die sichere Bestimmung vor jedem Handeln. Wenn die Löcher und Gänge ausgerechnet am Komposter auftreten, hilft der Ratgeber „Löcher und Gänge am Kompost“ bei der Abgrenzung.

Häufige Fragen

Wie unterscheide ich ein Rattenloch von einem Wühlmaushaufen?

Rattenlöcher sind groß (etwa 6 bis 10 Zentimeter), glatt, rund und offen, mit festgetretenen Laufwegen und ausgeräumter Erde davor. Wühlmäuse werfen flache, längliche Haufen mit Pflanzenresten auf und hinterlassen kein offenes Einstiegsloch.

Frisst die Ratte auch Pflanzenwurzeln wie die Wühlmaus?

Nein. Angefressene Wurzeln, Knollen und Blumenzwiebeln gehen auf die Wühlmaus zurück. Die Ratte plündert stattdessen Kompost, Tier- und Vogelfutter und hinterlässt Kot, Schmier- und Nagespuren.

Sind Ratte und Wühlmaus geschützt?

Nein, beide sind nicht besonders geschützt und dürfen mit zulässigen Mitteln bekämpft werden. Besonders geschützt ist dagegen der Maulwurf — ihn behandelt der Vergleich „Wühlmaus oder Maulwurf“.

Muss ich nur bei Ratten etwas melden?

In der Regel ja. Ein Rattenbefall ist je nach Kommune meldepflichtig, weil Ratten als Gesundheitsschädlinge gelten. Für die Wühlmaus als reinen Pflanzenschädling gibt es keine Meldepflicht. Fragen Sie bei Ratten im Zweifel bei Ordnungs- oder Gesundheitsamt nach.

Was, wenn ich gar kein Tier, sondern nur Gänge sehe?

Dann helfen Begleitspuren: Kot, Laufwege und Schmierspuren sprechen für die Ratte, angefressene Wurzeln und flache Haufen mit Pflanzenresten für die Wühlmaus. Treten die Löcher am Komposter auf, hilft der Ratgeber „Löcher und Gänge am Kompost“ weiter.

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