Zum Inhalt springen

Nester & Gänge

Wespennest im Garten gefunden — was tun?

Ein Wespennest unter dem Dach, im Rollladenkasten oder im Boden löst bei vielen erst einmal Schrecken aus. In den meisten Fällen ist es aber kein Notfall. Wespen sind geschützt, ihre Völker leben nur eine Saison, und an vielen Stellen lässt sich ein Nest gefahrlos bis zum Herbst tolerieren. Diese Seite zeigt, wann Sie ein Nest dulden können, wann ein vernünftiger Grund für eine Entfernung vorliegt und an wen Sie sich dann wenden.
Aktualisiert am 27. September 2026
Wespennest unter einem Dachvorsprung am Haus
Viele Wespennester lassen sich mit etwas Abstand bis zum Herbst gefahrlos dulden. · Symbolbild, KI-generiert

Zuerst: Ruhe bewahren und Abstand halten

Tun Sie nach dem Fund zunächst nichts Überstürztes. Wespen verteidigen nur ihr Nest, und das nur, wenn sie sich bedroht fühlen. Halten Sie zwei bis drei Meter Abstand, bei Hornissen besser drei bis vier. Wer das Nest nicht erschüttert und die Flugbahn nicht versperrt, wird in aller Regel in Ruhe gelassen.

Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick:

  • Wo genau sitzt das Nest, und wie nah ist es an Wegen, Sitzplätzen oder Kinderbereichen?
  • Lässt sich die Flugbahn meiden, etwa indem ein Sitzplatz vorübergehend verlegt wird?
  • Handelt es sich überhaupt um Wespen oder vielleicht um besonders geschützte Wildbienen oder Hornissen?
  • Hängt das Nest frei und gut sichtbar unter einem Dachvorsprung oder in einem Strauch? Dann stammt es meist von der Sächsischen oder Mittleren Wespe, die unser Essen meiden und deren Völker schon im August absterben.

Die Artbestimmung lohnt sich, weil davon der Schutzstatus und das weitere Vorgehen abhängen. Hilfe bei der Unterscheidung bietet der Vergleich „Biene, Wespe oder Hornisse? Der sichere Vergleich“. Ein Sonderfall ist ein großes, kugeliges Nest hoch oben in einer Baumkrone: Es kann von der invasiven Asiatischen Hornisse stammen, deren Funde der Naturschutzbehörde gemeldet werden sollen.

Wann sich ein Nest tolerieren lässt

Weil Wespenvölker nur eine Saison leben und das Nest danach nicht wieder bezogen wird, ist Geduld oft die beste Strategie. Viele Nester lassen sich bis zum natürlichen Absterben dulden: bei frei hängenden Nestern der Langkopfwespen oft bis August, bei Deutscher und Gemeiner Wespe bis Oktober, spätestens November.

Für das Tolerieren spricht besonders:

  • Das Nest sitzt an einer wenig frequentierten Stelle, etwa hoch unter dem Dach, in einer Hecke oder in einem ruhigen Gartenwinkel.
  • Niemand im Haushalt hat eine bekannte Insektengiftallergie.
  • Es gibt keine kleinen Kinder, die unmittelbar an der Flugbahn spielen.

Nebenbei fangen die Wespen über den Sommer Fliegen, Mücken und andere Schädlinge. Nach dem Absterben ist das Problem ohne Eingriff, Kosten und Gift erledigt. Wie Sie die Wochen bis zum Herbst entspannt überbrücken, zeigt der Ratgeber „Wespen fernhalten — sanft und wirksam vorbeugen“.

Makroaufnahme eines frei hängenden Wespennests mit papierartiger Oberflächenstruktur.
Die filigrane Hülle aus zerkauten Holzfasern schützt die empfindlichen Larven des Volkes im Inneren. · Symbolbild, KI-generiert

Wann eine Entfernung infrage kommt

Eine Entfernung oder Umsiedlung ist die Ausnahme und setzt einen vernünftigen Grund im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes voraus. Bloße Unannehmlichkeit oder Sorge reicht dafür in der Regel nicht aus.

Als vernünftiger Grund gelten beispielsweise:

  • eine nachgewiesene Insektengiftallergie bei einer im Haushalt lebenden Person
  • kleine Kinder oder pflegebedürftige Personen, die der Flugbahn unmittelbar ausgesetzt sind
  • ein Nest an einer besonders ungünstigen Stelle, etwa direkt am Hauseingang, im Rollladenkasten eines Schlafzimmers oder im Sandkasten

Ob im konkreten Fall ein vernünftiger Grund vorliegt, beurteilt im Zweifel die Untere Naturschutzbehörde. Bei der Deutschen und der Gemeinen Wespe ist eine förmliche Genehmigung nicht zwingend. Bei besonders geschützten Arten wie der Hornisse und allen Wildbienen ist dagegen jede Umsiedlung oder Entfernung ohne Ausnahmegenehmigung verboten.

Wohnen Sie zur Miete, informieren Sie zuerst Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter: Ein Nest am Gebäude betrifft die Mietsache, und Kosten und Beauftragung sollten vorab geklärt sein, statt eigenmächtig einen Betrieb zu bestellen.

Wer hilft: Naturschutzbehörde, Berater, Imker, Fachbetrieb

Steht fest, dass etwas geschehen muss, übernehmen das ausschließlich Fachleute. Je nach Lage und Art kommen verschiedene Stellen infrage:

  • Die Untere Naturschutzbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt ist die erste Anlaufstelle. Sie prüft den vernünftigen Grund, erteilt nötige Genehmigungen und benennt qualifizierte Personen.
  • Ehrenamtliche Wespen- und Hornissenberater, häufig über NABU, BUND oder den Landkreis vermittelt, beraten meist gegen eine geringe Aufwandsentschädigung und können viele Nester schonend umsiedeln statt töten.
  • Ökologisch arbeitende Schädlingsbekämpfer kommen infrage, wenn eine schonende Umsiedlung nicht möglich ist; lassen Sie sich die eingesetzten Mittel erklären und holen Sie vorab einen Kostenvoranschlag ein.
  • Die Feuerwehr wird nur bei akuter Gefahr tätig, etwa bei einem Nest an einem Notausgang oder im Rettungsweg — nicht für gewöhnliche Gartennester.

Imker sind für Bienenschwärme zuständig, nicht für Wespen. Vorsicht auch bei Anbietern, die am Telefon ohne Besichtigung eine sofortige Vergiftung des Nestes versprechen: Seriöse Betriebe prüfen zuerst Art, Lage und den vernünftigen Grund.

Eine Wespe besucht eine Doldenblüte im Garten zur Nektaraufnahme.
Wespen sind nützliche Insektenjäger und Bestäuber, solange ihr Nest in sicherem Abstand zum Haus liegt. · Symbolbild, KI-generiert

Sonderfälle: Erdwespen und Nester am Haus

Manche Situationen erfordern besondere Vorsicht:

  • Erdnester: Eine eigene Art „Erdwespe“ gibt es nicht. Im Boden nisten meist Deutsche oder Gemeine Wespe, oft in verlassenen Mäusegängen unter Wegplatten oder im Rasen. Solche Nester werden leicht versehentlich gestört, etwa beim Rasenmähen. Markieren Sie die Stelle gut sichtbar, mähen Sie dort nicht und meiden Sie sie, bis das Volk im Herbst abstirbt.
  • Rollladenkästen und Dachnischen: Hier sitzen oft Deutsche oder Gemeine Wespe. Verschließen Sie das Einflugloch keinesfalls, sonst suchen sich die Tiere einen Weg ins Wohninnere. Bei Nestern in Rollladenkästen sollte ein Fachbetrieb prüfen, ob und wie eine Behandlung ohne Belastung der Raumluft möglich ist.
  • Kratz- und Knistergeräusche: Ein knabberndes Geräusch aus der Wand muss nicht von Nagetieren stammen. Häufig sind es Wespen, die Baumaterial abnagen und das Nest erweitern. Wird eine Gipskartonwand oder eine Decke an einer Stelle weich oder feucht, kann sich das Volk in den Wohnraum durchnagen; dann sollte zügig ein Fachbetrieb kommen.
  • Hecken und Sträucher: Ein frei hängendes Nest in der Hecke stammt meist von einer harmlosen Langkopfwespe. Verschieben Sie den Heckenschnitt an dieser Stelle bis nach dem Absterben des Volkes.

In allen Fällen gilt: beobachten, Abstand halten und im Zweifel fachkundigen Rat einholen, statt selbst einzugreifen.

Damit es nächstes Jahr ruhiger bleibt

Ein leeres Nest darf im Spätherbst oder Winter in der Regel entfernt werden, da es nicht wieder besiedelt wird. Warten Sie mit dem Abnehmen, bis über mehrere kühle Tage kein Flugbetrieb mehr zu sehen ist, und tragen Sie zur Sicherheit Handschuhe. Ob ein hängen gelassenes Altnest neue Königinnen von der Stelle fernhält, wird häufig behauptet, ist aber nicht sicher belegt.

Wichtiger ist die Vorbeugung für das Folgejahr. Wer typische Nistplätze rechtzeitig kontrolliert, Nahrungsquellen reduziert und im Frühjahr ein Auge auf nistplatzsuchende Königinnen hat, senkt das Risiko spürbar. Wie das im Detail gelingt, beschreibt der Ratgeber „Wespen fernhalten“.

Häufige Fragen

Ich habe ein Wespennest gefunden — ist das ein Notfall?

Meist nicht. Wespen verteidigen nur ihr Nest, wenn sie sich bedroht fühlen. Halten Sie zwei bis drei Meter Abstand, versperren Sie die Flugbahn nicht und prüfen Sie zuerst, ob sich das Nest bis zum Herbst dulden lässt.

Darf ich das Wespennest einfach selbst entfernen?

Nein. Ein bewohntes Nest selbst zu entfernen ist gefährlich und je nach Art rechtswidrig. Wenden Sie sich an die Untere Naturschutzbehörde, einen Wespenberater oder einen Fachbetrieb.

Wann darf ein Wespennest überhaupt entfernt werden?

Nur mit vernünftigem Grund, etwa bei einer Allergie oder kleinen Kindern direkt an der Flugbahn. Bei besonders geschützten Arten und der Hornisse ist zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde nötig.

Wer entfernt ein Wespennest — Feuerwehr oder Schädlingsbekämpfer?

Die Feuerwehr kommt nur bei akuter Gefahr, etwa im Rettungsweg. Sonst sind die Untere Naturschutzbehörde, ein Wespenberater oder ein ökologisch arbeitender Fachbetrieb zuständig.

Was tue ich bei einem Wespennest im Boden?

Markieren Sie die Stelle gut sichtbar und meiden Sie sie, damit niemand das Nest versehentlich stört. Erdnester sterben wie alle Wespenvölker im Herbst von selbst ab.

Kann ich das Einflugloch im Rollladenkasten verschließen?

Auf keinen Fall. Die Wespen suchen sich dann einen anderen Weg, oft direkt ins Wohninnere. Lassen Sie solche Nester von einem Fachbetrieb beurteilen.

Wie lange bleibt ein Wespennest bewohnt?

Nur eine Saison. Frei hängende Nester der Sächsischen oder Mittleren Wespe sind meist schon im August verlassen, Nester der Deutschen und Gemeinen Wespe im Oktober oder November. Danach wird das Nest nicht wieder besiedelt.

Darf ich ein leeres Wespennest im Winter entfernen?

In der Regel ja. Warten Sie, bis über mehrere kühle Tage kein Flugbetrieb mehr zu sehen ist, und tragen Sie Handschuhe. Bei einem Hornissennest fragen Sie sicherheitshalber kurz bei der Unteren Naturschutzbehörde nach.

Quellen & Prüfung

Fachliche Grundlage: NABU (Umgang mit Wespen und Hornissen), Bund Naturschutz und Gesetzestext des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 39, § 44) sowie der Bundesartenschutzverordnung. Stand: September 2026. Im Zweifel klärt die zuständige Untere Naturschutzbehörde, ob im Einzelfall ein vernünftiger Grund vorliegt.

Hinweis zur Erstellung

Die Texte und Bilder dieses Beitrags wurden KI-gestützt erstellt und redaktionell strukturiert. Die Inhalte ersetzen keine fachliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall; rechtliche Angaben — etwa zu Schutzstatus, Bußgeldern oder Zulassungen — sind ohne Gewähr. Wir aktualisieren Beiträge regelmäßig, wenn sich Erkenntnisse oder Empfehlungen für den Garten ändern.

Erstellt durch Ungeziefer im Garten · Strukturiert durch Ungeziefer im Garten

Nach oben ↑

Weiterlesen