Hautflügler
Wespen erkennen, verstehen und richtig behandeln

Wespenarten erkennen — die meisten sind harmlos
Wespen im Garten sind weit vielfältiger, als ihr Ruf vermuten lässt. In Deutschland leben viele hundert Wespenarten — zählt man Schlupf- und Grabwespen mit, sogar mehrere tausend — doch nur ein winziger Teil davon hat überhaupt mit dem Menschen zu tun. Zu den staatenbildenden, sozialen Faltenwespen zählen rund elf Arten, und von diesen werden uns nur zwei zeitweise lästig: die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe. Beide gehören zu den Kurzkopfwespen, bauen ihre Nester bevorzugt in dunklen Hohlräumen — Erdlöchern, Rollladenkästen, Dachböden — und fliegen als Einzige regelmäßig auf süße Speisen, Fleisch und Wurst.
Die übrigen sozialen Arten, darunter Langkopfwespen wie die Sächsische und die Mittlere Wespe, die Feldwespen und die Hornisse, meiden unser Essen weitgehend. Sie jagen Fliegen, Mücken, Blattläuse und Raupen, um ihre Larven zu versorgen, und sind im Garten wertvolle natürliche Gegenspieler. Die allermeisten Wespenarten leben ohnehin solitär, etwa als Schlupf-, Grab- oder Lehmwespen, und fallen kaum jemandem auf.
So grenzen Sie die beiden lästigen Arten voneinander und von harmlosen Verwandten ab:
- Gemeine Wespe: Auf dem Kopfschild — der Fläche zwischen den Augen oberhalb der Mundwerkzeuge — sitzt eine schwarze, ankerförmige Zeichnung.
- Deutsche Wespe: Auf dem Kopfschild finden sich ein bis drei schwarze Punkte, gelegentlich ein kurzer Strich.
- Sächsische und Mittlere Wespe: Sie bauen frei hängende, oft gut sichtbare Nester unter Dachvorsprüngen oder in Sträuchern; ihre Saison endet meist schon im August.
- Feldwespen: Auffällig schlank, mit langen Beinen, die im Flug herabhängen; ihre kleinen, offenen Waben ohne Hülle hängen häufig an Hauswänden, Zäunen oder in Dachkästen.
Wer also eine Wespe sieht, hat es mit hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht mit einer der beiden lästigen Arten zu tun — und selbst diese suchen meist nur nach Nahrung, statt anzugreifen. Bei der Abgrenzung zu Bienen und Hornissen hilft der Vergleich „Biene, Wespe oder Hornisse“.
Schutzstatus: Wespen stehen unter Naturschutz
Auch lästige Wespen darf man nicht einfach töten.
Wespen sind ein Teil der heimischen Natur und durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützt. Nach § 39 Absatz 1 ist es verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Dieser allgemeine Schutz gilt für alle Wespen — auch für die Deutsche und die Gemeine Wespe am Kuchentisch.
Die Europäische Hornisse sowie einige Wildwespenarten, etwa die Kreiselwespe, sind darüber hinaus nach § 44 BNatSchG in Verbindung mit der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Für sie gilt zusätzlich: Ihre Nester als Fortpflanzungs- und Ruhestätten dürfen weder beschädigt noch zerstört werden, und die Tiere dürfen weder gefangen noch erheblich gestört werden. Eine Umsiedlung oder Entfernung ist hier nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde und durch fachkundige Personen zulässig. Dasselbe gilt für alle heimischen Wildbienen — verwechseln Sie diese nicht mit Wespen.
Was ein vernünftiger Grund ist, definiert das Gesetz nicht abschließend. Anerkannt sind zum Beispiel eine nachgewiesene Insektengiftallergie im Haushalt oder ein Nest, das den Hauseingang oder ein Kinderzimmer unbenutzbar macht. Bloßer Ärger über Wespen am Tisch oder ein Nest in einer ruhigen Gartenecke reicht dagegen nicht aus.
Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können teuer werden: Der Bußgeldrahmen des Bundesnaturschutzgesetzes reicht bei Verstößen gegen den besonderen Artenschutz bis zu 50.000 Euro. Die konkreten Beträge legen die Bußgeldkataloge der Bundesländer fest und unterscheiden sich von Land zu Land deutlich. Bevor Sie überhaupt an ein Nest denken, sollten Sie deshalb zuerst die Art und den Schutzstatus klären.

Verhalten: Wespen sind nicht von Natur aus aggressiv
Wespen wirken im Spätsommer oft aufdringlich, sind dabei aber selten wirklich aggressiv. Abseits ihres Nestes suchen sie schlicht nach Nahrung — das macht sie für uns lästig, nicht gefährlich. Gestochen wird vor allem dann, wenn sich ein Tier bedroht oder eingeklemmt fühlt.
Das erklärt auch, warum hektische Reaktionen meist das Gegenteil bewirken:
- Heftige Bewegungen und das Schlagen nach Wespen signalisieren Bedrohung und provozieren Stiche.
- Das Wegpusten ist besonders ungünstig, weil das im Atem enthaltene Kohlendioxid im Wespennest als Alarmsignal gilt.
- In Nestnähe kann beim Stich ein Alarmpheromon freigesetzt werden, das weitere Wespen anlockt.
Viel besser ist es, ruhig zu bleiben, die Wespe behutsam wegzuschieben und sich nach einem Stich rasch von der Stelle zu entfernen. Wer Abstand zum Nest hält und die Flugbahn nicht versperrt, wird in der Regel in Ruhe gelassen.
Kommt es doch zu einem Stich, genügt bei gesunden Menschen meist Kühlen; ein Wespenstachel bleibt — anders als der Bienenstachel — nicht in der Haut stecken. Ärztliche Hilfe ist nötig bei Stichen in Mund oder Rachen, bei sehr vielen Stichen auf einmal und bei Anzeichen einer allergischen Reaktion wie Atemnot, Schwindel oder großflächigen Schwellungen abseits der Stichstelle. Wer eine bekannte Insektengiftallergie hat, sollte sein Notfallset im Sommer immer griffbereit haben.
Lebenszyklus: Ein Wespenvolk lebt nur eine Saison
Wespenvölker sind einjährig — das ist der entscheidende Punkt für einen gelassenen Umgang. Im Frühjahr, etwa ab April, erwachen einzelne überwinterte Jungköniginnen aus der Winterruhe und gründen jede für sich einen neuen Staat. Aus den ersten Larven zieht die Königin einige Arbeiterinnen heran, die danach den weiteren Nestbau und die Brutpflege übernehmen.
Im Hochsommer erreicht das Volk seine größte Stärke; je nach Art zählt es einige hundert bis mehrere tausend Tiere. Die Völker der Sächsischen und der Mittleren Wespe sterben meist schon im August ab, die der Deutschen und der Gemeinen Wespe erst im Oktober, in milden Jahren auch im November — auch die alte Gründungskönigin stirbt dann. Nur die neuen, im Spätsommer begatteten Jungköniginnen überwintern an geschützten Stellen, etwa in Holzstapeln oder Dachböden, und gründen im nächsten Frühjahr eigene Nester.
Ein verlassenes Nest wird nicht wieder besiedelt. Wer ein Nest an einer einigermaßen erträglichen Stelle bis in den Herbst toleriert, ist das Problem oft ganz ohne Eingriff los — und hat nebenbei einen Sommer lang von der Schädlingsjagd der Wespen profitiert.

Welchen Nutzen Wespen im Garten haben
Wespen sind im Garten weit mehr als eine Sommerplage. Als Jäger fangen sie große Mengen anderer Insekten, um ihre Larven mit Eiweiß zu versorgen:
- Sie erbeuten Fliegen, Mücken, Blattläuse, Raupen und weitere Insekten und halten so Schädlinge in Schach.
- Sie verwerten tote Insekten und Fallobst und übernehmen damit eine Aufräumfunktion.
- Sie bestäuben — gemeinsam mit vielen anderen Insekten — Blüten, etwa von Efeu und Doldenblütlern.
- Sie dienen selbst zahlreichen Tieren, etwa Vögeln, als Nahrung.
Damit sind Wespen ein nützlicher Baustein im Gartenökosystem. Wer Schädlinge ohnehin mit natürlichen Gegenspielern in Schach halten möchte, findet im Ratgeber zu Nützlingen weitere Helfer, die sich gut ergänzen.
Bewohntes Nest niemals selbst entfernen
So verständlich der Wunsch ist, ein störendes Nest schnell loszuwerden — die Selbstentfernung eines bewohnten Nestes ist die schlechteste aller Möglichkeiten. Sie ist gefährlich, weil sich ein gestörtes Volk geschlossen verteidigt, und sie ist je nach Art und Lage rechtswidrig.
Gehen Sie stattdessen so vor:
- Prüfen Sie zuerst, ob das Nest an seiner Stelle bis zum Herbst geduldet werden kann — oft ist das die einfachste Lösung.
- Ist eine Entfernung wirklich nötig, wenden Sie sich an die Untere Naturschutzbehörde, einen ehrenamtlichen Wespen- und Hornissenberater (häufig über NABU oder Landkreis vermittelt) oder einen ökologisch arbeitenden Fachbetrieb.
- Ein leeres Nest im Winter dürfen Sie dagegen selbst abnehmen — es wird im Folgejahr nicht wieder besiedelt.
- Schließen Sie ein Einflugloch niemals einfach zu: Die Tiere suchen sich dann einen anderen Weg, häufig ins Wohninnere.
Wie Sie bei einem konkreten Fund Schritt für Schritt vorgehen und wann ein vernünftiger Grund vorliegt, beschreibt der Ratgeber „Wespennest im Garten gefunden — was tun?“.
Häufige Fragen
Welche Wespen werden überhaupt lästig?
Nur die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe fliegen auf süße Speisen, Fleisch und Wurst. Die übrigen heimischen sozialen Wespenarten meiden unser Essen und sind im Garten als Insektenjäger nützlich.
Stehen Wespen unter Naturschutz?
Ja. Alle Wespen sind nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz allgemein geschützt und dürfen nur mit vernünftigem Grund getötet werden. Die Hornisse und einige Wildwespenarten sind nach § 44 zusätzlich besonders geschützt — ihre Nester dürfen nur mit Genehmigung umgesiedelt werden.
Sind Wespen aggressiv?
Abseits des Nestes suchen Wespen nur nach Nahrung und sind nicht von sich aus aggressiv. Gestochen wird vor allem, wenn sich ein Tier bedroht fühlt — etwa durch Schlagen, Wegpusten oder Erschütterungen am Nest.
Warum sind Wespen im Spätsommer so aufdringlich?
Im Spätsommer haben die Arbeiterinnen kaum noch Brut zu versorgen und suchen verstärkt nach zucker- und eiweißhaltiger Nahrung. Genau das finden sie auf unseren Tellern und Gläsern.
Verschwinden Wespen im Herbst von selbst?
Ja. Wespenvölker sind einjährig: Sächsische und Mittlere Wespe sterben meist schon im August ab, Deutsche und Gemeine Wespe im Oktober oder November. Nur die Jungköniginnen überwintern; das alte Nest wird im nächsten Jahr nicht wieder besiedelt.
Darf ich ein Wespennest selbst entfernen?
Ein bewohntes Nest sollten Sie nie selbst entfernen — das ist gefährlich und je nach Art rechtswidrig. Wenden Sie sich an die Untere Naturschutzbehörde, einen Wespenberater oder einen Fachbetrieb. Ein leeres Nest im Winter dürfen Sie selbst abnehmen.
Quellen & Prüfung
Fachliche Grundlage: NABU (Umgang mit Wespen und Hornissen; Wespenvielfalt), Bund Naturschutz sowie der Gesetzestext des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 39, § 44, § 69) und der Bundesartenschutzverordnung. Stand: September 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine artenschutzrechtliche Beratung im Einzelfall durch die zuständige Naturschutzbehörde.
Hinweis zur Erstellung
Die Texte und Bilder dieses Beitrags wurden KI-gestützt erstellt und redaktionell strukturiert. Die Inhalte ersetzen keine fachliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall; rechtliche Angaben — etwa zu Schutzstatus, Bußgeldern oder Zulassungen — sind ohne Gewähr. Wir aktualisieren Beiträge regelmäßig, wenn sich Erkenntnisse oder Empfehlungen für den Garten ändern.
Erstellt durch Ungeziefer im Garten · Strukturiert durch Ungeziefer im Garten