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Nager & Wildtiere

Wildkaninchen im Garten erkennen und abhalten

Wildkaninchen im Garten (Oryctolagus cuniculus) sind possierlich, aber ausgesprochen schadensträchtig: Sie verbeißen Jungpflanzen und Gemüse, nagen im Winter Rinde von jungen Gehölzen und graben Röhren in Beete und Rasen. Weil sie in Kolonien leben und sich mehrmals im Jahr vermehren, bleibt es selten bei einem Tier. Das Wildkaninchen unterliegt dem Jagdrecht, und Hausgärten sind befriedete Bezirke, in denen die Jagd ruht. Fangen oder töten ist dort nur mit behördlicher Genehmigung erlaubt. Für den Alltag heißt das: vertreiben und schützen statt selbst fangen, am verlässlichsten mit einem engmaschigen, tief eingegrabenen Zaun.
Aktualisiert am 11. Oktober 2026
Wildkaninchen frisst an einer Beeteinfassung im Garten
Wildkaninchen verbeißen Triebe und Rinde und graben Röhren; wirksam ist vor allem ein tief eingegrabener Zaun. · Symbolbild, KI-generiert

Wildkaninchen erkennen

Das Wildkaninchen ist deutlich kleiner und gedrungener als ein Feldhase, wiegt nur ein bis zwei Kilogramm, hat kürzere Ohren ohne schwarze Spitzen und lebt gesellig in selbst gegrabenen Bauen. Ein Feldhase dagegen ist groß und langbeinig, lebt als Einzelgänger oberirdisch in einer flachen Mulde und gräbt nicht. Im Garten zeigen sich Kaninchen vor allem in der Dämmerung, im Sommer auch tagsüber auf kurz gemähtem Rasen. Meist verraten sie aber ihre Spuren:

  • Verbiss: glatt und leicht schräg, fast wie mit der Schere abgeschnitten, an Trieben, Knospen und Blättern bis etwa vierzig Zentimeter Höhe. Junggemüse, Salat, Bohnen und frische Aussaaten werden besonders gern angenommen.
  • Rindenschäden: Im Winter, wenn Grün knapp ist, nagen Kaninchen Rinde von jungen Gehölzen und Obstbäumen, oft ringförmig rund um den Stamm, mit sichtbaren paarigen Zahnspuren.
  • Röhren und Baue: runde bis ovale Eingänge von etwa zehn bis zwanzig Zentimetern Durchmesser mit lose ausgeworfener Erde davor, im Rasen, an Böschungen, unter Schuppen und Hecken.
  • Kot: kleine, kugelrunde, trockene Pillen von knapp einem Zentimeter, die in losen Häufchen liegen; ein sicheres Erkennungszeichen.

Abgrenzung zu anderen Verursachern: Wühlmäuse nagen unterirdisch an Wurzeln, betroffene Pflanzen lassen sich mühelos herausziehen, und ihre Gänge sind nur vier bis sieben Zentimeter weit; mehr dazu in „Wühlmäuse erkennen, vertreiben und bekämpfen“. Rehe reißen Triebe zerfasert ab, weil ihnen die oberen Schneidezähne fehlen. Ratten hinterlassen längliche, spindelförmige Kotpillen statt runder Kugeln.

Rechtslage: Wildkaninchen unterliegt dem Jagdrecht

Im Wohngebiet nur vertreiben, nicht selbst fangen.

Das Wildkaninchen ist im Bundesjagdgesetz als Wild aufgeführt und unterliegt damit dem Jagdrecht (Stand: September 2026). Für den Hausgarten bedeutet das:

  • Wer ein Wildkaninchen fangen oder erlegen will, braucht grundsätzlich einen gültigen Jagdschein und die Jagdausübungsberechtigung für die Fläche.
  • Hausgärten in Wohngebieten sind befriedete Bezirke, in denen die Jagd ruht. Die Landesjagdgesetze lassen für Eigentümer oder Nutzer solcher Grundstücke zwar Ausnahmen zu, unter denen Wildkaninchen dort gefangen oder getötet werden dürfen. Diese sind aber an eine Genehmigung der unteren Jagdbehörde, an zugelassene Fallen und meist an eine jagdlich befugte Person gebunden.
  • Für die meisten Bewohner bleibt in der Praxis nur das Vertreiben und das mechanische Abhalten: Schutz statt Fang. Wollen Sie mehr, klären Sie die Voraussetzungen vorab mit der unteren Jagdbehörde.

Bei den Jagdzeiten gilt: Die Bundesjagdzeitenverordnung erlaubt die Jagd auf Wildkaninchen das ganze Jahr, eine Schonzeit gibt es auf Bundesebene nicht; einzelne Länder weichen davon ab. Der Feldhase dagegen hat nur eine kurze Jagdzeit vom 1. Oktober bis 15. Januar; auch deshalb sollten Sie beide Arten sicher unterscheiden. Unabhängig von der Jagdzeit gilt der Elterntierschutz: In der Setz- und Aufzuchtzeit dürfen die für die Jungen nötigen Elterntiere nicht bejagt werden. Das Aussetzen von Wildkaninchen ist bundesweit verboten, deshalb ist auch das eigenhändige Umsetzen gefangener Tiere an einen anderen Ort keine Option. Diese Fragen betreffen den Jagdausübungsberechtigten; für den Garten gilt schlicht: keine eigenen Fallen, kein Gift, keine Eigenmächtigkeiten. Wer ohne Berechtigung Wildkaninchen fängt oder tötet, begeht im eigenen Hausgarten (in der Regel ein befriedeter Bezirk) meist eine Ordnungswidrigkeit nach Landesjagdrecht; außerhalb des eigenen Grundstücks kommt Jagdwilderei nach § 292 StGB in Betracht. Hinzu kommt das Tierschutzgesetz.

Bei starkem Befall, etwa wenn sich eine Kolonie im Wohngebiet etabliert hat, sind die Gemeinde, die untere Jagdbehörde oder der Jagdpächter die richtigen Ansprechpartner.

Abgenagte Rinde an einem jungen Baumstamm durch Wildkaninchen.
Kaninchen nagen im Winter oft die Rinde junger Obstbäume ab, was zum Absterben der Gehölze führen kann. · Symbolbild, KI-generiert

Welche Schäden verursachen Wildkaninchen?

Wildkaninchen sind reine Pflanzenfresser mit großem Appetit und hoher Vermehrungsrate: Von etwa Februar bis September bringt ein Weibchen mehrere Würfe mit je vier bis sechs Jungen zur Welt. Daraus ergeben sich zwei Schadensbilder:

  • Fraßschäden: glatter Verbiss an Salat, Junggemüse, Stauden, Tulpen und frischen Trieben; im Winter Rindenschäden an jungen Bäumen und Sträuchern. Ist der Stamm ringsum benagt, kann das ganze Gehölz absterben.
  • Grabschäden: Röhren und Baue im Rasen, an Böschungen und unter Schuppen; ausgescharrte Pflanzen und Samen sowie Erdauswurf, der Beete und Rasen beschädigt. Unter Terrassen oder Fundamenten können ausgedehnte Baue Hohlräume hinterlassen.

Bei Wildschäden gibt es eine wichtige rechtliche Einschränkung: Wildkaninchen gehören zwar zu den Arten, für die das Bundesjagdgesetz grundsätzlich Ersatz vorsieht; die Ersatzpflicht knüpft aber an Grundstücke in einem Jagdbezirk an, sodass sie für Hausgärten als befriedete Bezirke in der Regel nicht greift. Für Gärten entfällt sie nach § 32 BJagdG ohnehin, wenn übliche Schutzvorrichtungen wie ein Zaun fehlen. Der eigene Schutz ist damit meist die einzig sinnvolle Reaktion.

Ein Hinweis zur Gesundheit: In vielen Regionen brechen regelmäßig Myxomatose und Kaninchenseuche (RHD) aus, die Bestände zeitweise zusammenbrechen lassen. Apathische Tiere mit geschwollenen Augen oder tote Kaninchen sollten Sie nicht anfassen, sondern dem Jagdpächter oder der Gemeinde melden; Hauskaninchen hält man in solchen Zeiten von Wildkaninchen fern.

Ein feinmaschiger Drahtzaun, der tief in die Erde eingegraben ist.
Ein in den Boden eingelassener Zaun aus engmaschigem Draht verhindert, dass Kaninchen ihn untergraben. · Symbolbild, KI-generiert

Wildkaninchen abhalten — Zaun und Drahtgeflecht

Am verlässlichsten schützt eine mechanische Barriere. Wildkaninchen sind hervorragende Gräber, deshalb kommt es auf die Ausführung an:

  • Draht wählen: sechseckiger Kaninchendraht oder Punktschweißgitter mit höchstens drei Zentimetern Maschenweite, verzinkt; bei Jungtieren im Gebiet lieber 2,5 Zentimeter. Gewöhnlicher Maschendraht mit fünf Zentimetern hält Jungkaninchen nicht auf.
  • Höhe und Tiefe: Oberirdisch mindestens einen Meter hoch, damit auch Schneelagen und aufgerichtete Tiere kein Problem sind. Unterirdisch mindestens 20 bis 30 Zentimeter tief eingraben; wo Kaninchen bereits intensiv graben, sind 40 bis 50 Zentimeter sicherer. Einfacher und ebenso wirksam ist es, den unteren Rand bei 20 bis 30 Zentimetern Tiefe etwa 20 bis 30 Zentimeter nach außen abzuwinkeln, denn Kaninchen graben direkt am Zaun und stoßen so auf Draht.
  • Anschlüsse: Tore mit Bodenschwelle oder untergelegtem Gitter sichern, Lücken an Pfosten und Mauern schließen; die häufigste Schwachstelle ist eine offene Gartentür.
  • Beete und Gemüse: gefährdete Flächen mit niedrigen Drahtumzäunungen von 60 bis 80 Zentimetern oder Kulturschutznetzen sichern; Hochbeete von unten mit Draht auslegen.
  • Einzelpflanzen und Stämme: junge Bäume und Sträucher mit Drahthosen oder Stammschutzmanschetten bis mindestens 60 Zentimeter Höhe umgeben, im Herbst vor dem ersten Frost anbringen und im Frühjahr auf Scheuerstellen prüfen.

Ergänzend lässt sich der Garten unattraktiver machen: dichte Verstecke, ungemähte Böschungen und Reisighaufen reduzieren, nicht mehr genutzte Röhren verfüllen. Vergrämungsmittel mit Geruch, Bewegungsmelder-Sprinkler oder Ultraschall können kurzfristig stören, sind aber unzuverlässig, weil sich die Tiere gewöhnen. Die eingegrabene Barriere bleibt die einzige dauerhaft wirksame Lösung.

Wildkaninchen dauerhaft vorbeugen

Damit Wildkaninchen den Garten gar nicht erst als Lebensraum annehmen, hilft eine Kombination aus baulichem Schutz und unattraktiver Gestaltung:

  • den Zaun im Frühjahr und Herbst auf Untergrabungen, Rostschäden und lose Anschlüsse kontrollieren
  • Verstecke reduzieren: Reisig- und Komposthaufen mit Abstand zum Beet, dichte Bodendecker und ungenutzte Ecken zurücknehmen, Hohlräume unter Schuppen und Terrassen mit Draht abschließen
  • Fallobst und Gemüsereste nicht offen liegen lassen
  • gefährdete Kulturen wie Salat und Junggemüse von vornherein in geschützten Bereichen oder Hochbeeten ziehen

Kritisch sind das Frühjahr, wenn die ersten Jungtiere ausschwärmen und frische Saaten locken, und der Winter, wenn Rinde zur Notnahrung wird. Kräftige, gut versorgte Pflanzen verkraften gelegentlichen Anfraß besser (siehe „Pflanzen stärken gegen Schädlinge“). Bei größeren Beständen im Wohnumfeld lohnt der frühe Kontakt zu Gemeinde oder Jagdpächter, denn einmal angelegte Baue werden über Jahre genutzt.

Häufige Fragen

Darf ich Wildkaninchen in meinem Garten fangen oder töten?

In der Regel nicht. Das Wildkaninchen unterliegt dem Jagdrecht, und Hausgärten sind befriedete Bezirke, in denen die Jagd ruht. Fang oder Abschuss sind dort nur mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde und meist nur durch jagdlich befugte Personen möglich. Als Bewohner dürfen Sie das Tier nur vertreiben und den Garten mechanisch schützen.

Wie erkenne ich, dass Wildkaninchen in meinem Garten sind?

An glatt und schräg abgebissenen Trieben, im Winter an ringförmig angenagter Rinde junger Gehölze, an runden Röhreneingängen mit Erdauswurf und an kleinen, kugelrunden Kotpillen in losen Häufchen. Wühlmäuse nagen dagegen unterirdisch an Wurzeln.

Wildkaninchen oder Feldhase — wie unterscheide ich die beiden?

Das Wildkaninchen ist klein und gedrungen, hat kurze Ohren ohne schwarze Spitzen, lebt in Gruppen und gräbt Baue. Der Feldhase ist groß und langbeinig, hat lange Ohren mit schwarzen Spitzen, lebt einzeln in einer flachen Mulde und gräbt nicht. Röhren im Garten stammen daher nicht vom Hasen.

Wie tief muss ein Zaun gegen Wildkaninchen eingegraben werden?

Mindestens 20 bis 30 Zentimeter, bei starkem Grabdruck besser 40 bis 50 Zentimeter. Alternativ genügen 20 bis 30 Zentimeter Tiefe mit einem nach außen abgewinkelten Rand von 20 bis 30 Zentimetern. Maschenweite höchstens drei Zentimeter, Höhe über dem Boden mindestens ein Meter.

Helfen Vergrämungsmittel oder Ultraschall gegen Wildkaninchen?

Nur kurzfristig, denn die Tiere gewöhnen sich daran. Dauerhaft verlässlich ist nur ein tief eingegrabener, engmaschiger Zaun, kombiniert mit Stammschutz für junge Gehölze.

Muss mir jemand den Wildschaden im Garten ersetzen?

Meist nicht. Für Hausgärten als befriedete Bezirke greift die Wildschadensersatzpflicht in der Regel nicht, und für Gärten ohne übliche Schutzvorrichtungen wie einen Zaun entfällt sie ohnehin.

Was tue ich, wenn ich ein krankes oder totes Wildkaninchen finde?

Nicht anfassen, sondern dem Jagdpächter oder der Gemeinde melden. Apathische Tiere mit geschwollenen Augen deuten auf Myxomatose, plötzlich tote Tiere auf die Kaninchenseuche RHD hin. Halten Sie Hauskaninchen von Wildkaninchen und deren Kot fern.

An wen wende ich mich bei einer großen Kaninchenplage?

Bei einem etablierten Bestand im Wohngebiet sind die Gemeinde, die untere Jagdbehörde oder der Jagdpächter die richtigen Ansprechpartner. Eigenmächtige Fang- oder Giftaktionen sind unzulässig und gefährlich.

Quellen & Prüfung

Rechtsangaben nach Bundesjagdgesetz (BJagdG, u. a. § 2 Wildarten, § 6 befriedete Bezirke, § 22 Abs. 4 Elterntierschutz, § 28 Abs. 2 Aussetzverbot, §§ 29 und 32 Wildschaden), § 1 der Bundesjagdzeitenverordnung (Wildkaninchen ganzjährig, Feldhase 1. Oktober bis 15. Januar), § 292 StGB (Jagdwilderei) und den Landesjagdgesetzen. Ausnahmen für befriedete Bezirke und abweichende Jagdzeiten regeln die Bundesländer unterschiedlich; im Zweifel bei der unteren Jagdbehörde prüfen. Stand: September 2026.

Hinweis zur Erstellung

Die Texte und Bilder dieses Beitrags wurden KI-gestützt erstellt und redaktionell strukturiert. Die Inhalte ersetzen keine fachliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall; rechtliche Angaben — etwa zu Schutzstatus, Bußgeldern oder Zulassungen — sind ohne Gewähr. Wir aktualisieren Beiträge regelmäßig, wenn sich Erkenntnisse oder Empfehlungen für den Garten ändern.

Erstellt durch Ungeziefer im Garten · Strukturiert durch Ungeziefer im Garten

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