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Nager & Wildtiere

Steinmarder erkennen und vergrämen

Ein Marder auf dem Dachboden macht sich meist nachts bemerkbar: durch Poltern und Trippeln über der Decke, zerwühlte Dämmung, angebissene Kabel im Auto und streng riechende Kotplätze. In Häusern ist das in aller Regel der Steinmarder (Martes foina); der scheue Baummarder meidet Siedlungen. Der Steinmarder unterliegt in Deutschland dem Jagdrecht. Fangen und Töten sind Jagdausübungsberechtigten vorbehalten, Fallen dürfen Laien nicht aufstellen, auch keine Lebendfallen. Erlaubt und wirksam ist die Vergrämung: das Quartier unattraktiv machen, das Tier zum Auszug bewegen und danach alle Einstiege dauerhaft verschließen.
Aktualisiert am 27. September 2026
Steinmarder mit hellem Kehlfleck auf einem Dachbalken
Der Steinmarder nutzt Dachböden als Versteck und Wurfplatz. Bekämpfen dürfen Laien ihn nicht, vergrämen schon. · Symbolbild, KI-generiert

Steinmarder erkennen

Der Steinmarder ist ein etwa katzengroßes, schlankes Raubtier mit graubraunem Fell und einem weißen, meist gegabelten Kehlfleck, der bis auf die Vorderbeine reicht. Der seltene Baummarder trägt dagegen einen gelblichen, ungeteilten Fleck und hält sich von Häusern fern. Weil er dämmerungs- und nachtaktiv ist, verrät er sich meist nur durch Geräusche und Spuren.

Das auffälligste Anzeichen ist nächtlicher Lärm: Poltern, Trippeln und Kratzen auf dem Dachboden oder in Zwischendecken, häufig kurz nach Einbruch der Dunkelheit und noch einmal gegen Morgen. Von Frühjahr bis Sommer wird es lauter, wenn die im März oder April geborenen Jungtiere herumtollen.

Weitere Spuren:

  • Kot (Losung): acht bis zehn Zentimeter lang, gut einen Zentimeter dick, wurstförmig, oft spiralig gedreht und an einem Ende zugespitzt, darin häufig Haare, Federn oder Obstkerne. Marder legen feste, streng riechende Kotplätze an.
  • Trittsiegel: fünfzehige Abdrücke mit deutlichen Krallen, etwa drei bis vier Zentimeter breit, in Staub oder Schnee oft paarweise, weil sich das Tier im Sprung fortbewegt.
  • Schäden und Reste: zerwühlte, herausgezerrte Dämmwolle, Futterreste wie Eierschalen, Federn oder Knochen, angebissene Schläuche und Kabel im Motorraum.

Nicht jedes Geräusch unter dem Dach stammt vom Marder:

  • Siebenschläfer: deutlich kleiner, leises Trippeln und Nagen, nur etwa von Mai bis Oktober aktiv, danach Winterschlaf. Er ist besonders geschützt und darf nicht bekämpft werden.
  • Ratten: parallele Nagerillen an Holz und Kabeln, spindelförmige Kotpillen von etwa zwei Zentimetern ohne Drehung, oft auch tagsüber aktiv; Einzelheiten im Beitrag „Ratten im Garten erkennen und richtig handeln“.
  • Waschbär: schwerer und lauter, verschiebt Dachziegel, legt Latrinen mit dickerer, walzenförmiger Losung an. Er gilt als invasive Art, ist aber in den meisten Bundesländern über das Landesjagdrecht ebenfalls dem Jagdrecht unterstellt; auch ihn dürfen Laien nicht fangen.
  • Eichhörnchen und Vögel: tagaktiv; Geräusche bei Tageslicht sprechen gegen den Marder.

Wichtig: Der Steinmarder unterliegt dem Jagdrecht

Vergrämen ja, fangen oder töten nur durch Jagdausübungsberechtigte.

Die Rechtslage unterscheidet sich grundlegend von der Mücken- oder Schneckenbekämpfung. Der Steinmarder zählt nach dem Bundesjagdgesetz zum Wild und unterliegt dem Jagdrecht (Stand: September 2026). Das hat klare Folgen:

  • Fang und Tötung sind Jagdausübungsberechtigten vorbehalten und nur innerhalb der Jagdzeit zulässig. Die Bundesjagdzeitenverordnung sieht für den Steinmarder eine Jagdzeit vom 16. Oktober bis zum 28. Februar vor; die Länder können abweichen, maßgeblich ist das jeweilige Landesjagdrecht.
  • Fallen, ausdrücklich auch Lebendfallen, sind Fangjagd und damit Jagdausübung. Es dürfen nur zugelassene Fallen eingesetzt werden, mehrere Länder verlangen dafür einen Fangjagd-Lehrgang.
  • Haus, Hof und Hausgarten gelten als befriedeter Bezirk, in dem die Jagd ruht. Soll dort ein Marder gefangen werden, braucht es eine Genehmigung der unteren Jagdbehörde; den Fang übernimmt dann in der Regel eine jagdlich befugte Person.

Für Bewohner ohne Jagdschein bleibt damit nur ein zulässiger Weg: die Vergrämung. Sie ist ganzjährig und auch während der Schonzeit erlaubt, weil das Tier weder gefangen noch verletzt, sondern nur vertrieben und ausgesperrt wird. Wer stattdessen eigenmächtig Fallen stellt, Gift auslegt oder ein Tier tötet, verstößt gegen das Jagdrecht: Im eigenen Hausgarten, der in der Regel als befriedeter Bezirk gilt, ist das meist eine Ordnungswidrigkeit nach Landesjagdrecht. Wer außerhalb des eigenen Grundstücks Wild fängt oder tötet, kann sich zudem wegen Jagdwilderei nach § 292 StGB strafbar machen. Hinzu kommen mögliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, etwa beim Töten ohne vernünftigen Grund oder wenn Jungtiere durch verschlossene Einstiege verhungern. Bußgelder nach den Landesjagdgesetzen kommen für kleinere Verstöße hinzu.

Naturschutzverbände wie der NABU fordern seit Jahren, die Liste der jagdbaren Arten zu verkürzen und Marder daraus zu streichen. Unabhängig von dieser Debatte gilt für Laien nach geltendem Recht: nicht fangen, nicht töten, nur vergrämen.

Kotspuren und angefressene Dachisolierung eines Steinmarders.
Steinmarder hinterlassen oft wurstförmige Kotspuren mit Haareinschlüssen und zerfetzte Dämmmaterialien auf Dachböden. · Symbolbild, KI-generiert

Welche Schäden verursacht der Steinmarder?

Der Steinmarder frisst Mäuse, Ratten, Vögel, Eier, Insekten und Obst und ist als Beutegreifer ökologisch nützlich. Zum Problem wird er durch sein Verhalten an Gebäuden und Fahrzeugen:

  • Dachboden: Er zerwühlt und verschleppt Dämmmaterial, um sich ein Lager oder einen Wurfplatz einzurichten. Kot, Urin und Futterreste verursachen Geruch und Verschmutzung; im Sommer ziehen Beutereste in der Dämmung zusätzlich Fliegen an.
  • Bausubstanz: Zerstörte Dampfsperren und verdichtete oder verschobene Dämmung mindern die Wärmedämmung und können Feuchteschäden nach sich ziehen. Diese Folgekosten übersteigen den eigentlichen Marderschaden oft.
  • Auto: Im Motorraum beißt er bevorzugt in Zündkabel, Kühlwasser- und Scheibenwaschschläuche, Achsmanschetten und Dämmmatten. Besonders aggressiv reagiert er, wenn er dort die Duftmarke eines fremden Artgenossen wittert, etwa nachdem der Wagen in einem anderen Revier abgestellt war.

Die Schäden am Auto entstehen also nicht aus Hunger, sondern aus Revierverhalten. Deshalb sind Pendler und Urlaubsrückkehrer besonders häufig betroffen. Teilkaskoversicherungen decken Marderbisse häufig ab, Folgeschäden wie einen überhitzten Motor dagegen nicht immer; ein Blick in die Bedingungen lohnt sich.

Drahtgitter auf der Einfahrt unter der Front eines geparkten Autos zur Marderabwehr
Ein unter das abgestellte Auto gelegtes Drahtgitter erschwert Mardern den Zugang zum Motorraum. · Symbolbild, KI-generiert

Steinmarder vergrämen — was erlaubt ist und hilft

Vergrämen heißt, dem Marder den Aufenthalt so unangenehm zu machen, dass er von selbst geht, und ihm dann die Rückkehr zu verbauen. Halten Sie die Reihenfolge ein:

  • Schritt 1, Einstiege finden: Marder klettern hervorragend und schlüpfen durch hühnereigroße Öffnungen von rund fünf Zentimetern. Suchen Sie an Traufe, Ortgang, Dachfenstern, Lüftungsziegeln, Kaminanschlüssen und Fassadenlücken nach Haaren, Kratzspuren und Schmutzbahnen. Mehl oder feiner Sand vor verdächtigen Stellen zeigt nach ein bis zwei Nächten Trittsiegel.
  • Schritt 2, Quartier stören: Bewegungsmelder mit hellem Licht oder Lichtblitzen, Radio oder Geräuschgeräte am Lagerplatz, dazu gegebenenfalls handelsübliche Marder-Duftstoffe direkt im Quartier. Am besten wirken Licht und Unruhe am Lagerplatz; die Wirkung von Geruchsstoffen ist kaum belegt, und an Ultraschall allein gewöhnt sich das Tier rasch. Kombinieren Sie deshalb die Reize und wechseln Sie die Standorte alle paar Tage.
  • Schritt 3, prüfen, ob das Tier draußen ist: Stopfen Sie die vermuteten Einstiege locker mit Zeitungspapier aus. Bleibt das Papier drei bis fünf Nächte unberührt und ist es im Haus still, ist das Quartier verlassen.
  • Schritt 4, dauerhaft verschließen: Öffnungen mit verzinktem Blech, Lochblech oder engmaschigem Drahtgitter sichern; Bauschaum oder Holz allein hält nicht. Lüftungsöffnungen bleiben frei, werden aber vergittert.
  • Auto schützen: Motorraum mit einer Motorwäsche von Duftmarken befreien, Kabel und Schläuche mit Schutzschläuchen ummanteln, Drahtgitter unter dem abgestellten Wagen auslegen und bei wiederholten Bissen elektronische Abwehr mit Hochspannungsplättchen oder Ultraschall nachrüsten lassen.

Ein typischer Fehler ist, Einstiege zu früh zu verschließen und ein Tier oder Jungtiere einzusperren. Das ist Tierquälerei, und eingesperrte Marder richten aus Panik große Schäden an. Verbreitet sind auch der Glaube an Hausmittel wie Hundehaar, Mottenkugeln oder WC-Steine, die höchstens kurz wirken, und der Griff zu Gift, der verboten und für Haustiere gefährlich ist. Bei hartnäckigem Befall oder Unsicherheit über Jungtiere helfen ein Schädlingsbekämpfungsbetrieb mit Erfahrung in Mardervergrämung oder der zuständige Jagdausübungsberechtigte weiter.

Steinmarder vorbeugen

Hat ein Marder das Quartier verlassen, ist konsequente Vorbeugung entscheidend, denn freie Reviere in Siedlungen werden schnell neu besetzt:

  • alle erreichbaren Einstiege dauerhaft verschließen und das Dach nach jedem Herbststurm auf verschobene Ziegel und neue Öffnungen kontrollieren
  • Kletterhilfen entschärfen: überhängende Äste mindestens zwei Meter vom Dach zurückschneiden, Fallrohre und Rankgitter mit glatten Blechmanschetten von etwa einem halben Meter Höhe versehen, Efeu und Kletterrosen an der Fassade unterhalb der Traufe kappen
  • keine Nahrungsquellen bieten: Fallobst aufsammeln, Katzenfutter nicht draußen stehen lassen, Abfälle in geschlossenen Tonnen lagern, Hühner- und Kaninchenställe nachts sichern
  • das Auto möglichst in einer geschlossenen Garage parken und Schutzmaßnahmen nach jedem Werkstattbesuch kontrollieren

Der beste Zeitpunkt für Dach- und Fassadenarbeiten ist der Spätsommer und Herbst, wenn die Jungtiere des Jahres selbstständig sind und die Tiere noch keine Winterquartiere bezogen haben. Während der Aufzuchtzeit von etwa März bis Juli sollten Einstiege nicht verschlossen werden, solange unklar ist, ob noch Jungtiere im Quartier sind. Passende Arbeiten für dieselbe Jahreszeit beschreibt der Beitrag „Garten winterfest machen: Schädlinge im Herbst stoppen“.

Häufige Fragen

Darf ich einen Steinmarder selbst fangen oder töten?

Nein. Der Steinmarder unterliegt dem Jagdrecht; Fang und Tötung sind Jagdausübungsberechtigten vorbehalten und an Jagdzeiten gebunden. Auch Lebendfallen sind Fangjagd und auf Hausgrundstücken nur mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde zulässig. Laien dürfen nur vergrämen.

Woran erkenne ich einen Marder auf dem Dachboden?

An nächtlichem Poltern, Trippeln und Kratzen, an wurstförmigem, oft spiralig gedrehtem Kot an festen Kotplätzen mit strengem Geruch und an zerwühlter Dämmwolle. Leises Trippeln nur in den Sommermonaten deutet eher auf den geschützten Siebenschläfer hin.

Wie werde ich einen Marder wieder los, wenn ich keine Falle stellen darf?

Durch Vergrämung in fester Reihenfolge: Einstiege finden, das Quartier mit Licht, Geräusch und Geruchsmitteln unattraktiv machen, mit dem Zeitungspapier-Test prüfen, ob das Tier draußen ist, und dann alle Zugänge mit Blech oder Drahtgitter verschließen, aber nie, solange Jungtiere zurückbleiben könnten.

Warum beißt der Marder ausgerechnet meine Autokabel an?

Meist aus Revierverhalten: Wittert er im Motorraum die Duftmarke eines fremden Artgenossen, beißt er aggressiv in Kabel und Schläuche. Motorwäsche, Kabelschutz, Drahtgitter unter dem Wagen oder elektronische Abwehr beugen vor.

Wann darf ich die Einstiege am Dach verschließen?

Erst, wenn sicher kein Tier mehr im Quartier ist. Das erkennen Sie daran, dass locker eingestopftes Zeitungspapier mehrere Nächte unberührt bleibt und es still ist. Nicht während der Aufzuchtzeit von etwa März bis Juli, solange Jungtiere zurückbleiben könnten. Im Zweifel klären Sie das mit einem Fachbetrieb oder dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten.

Helfen Ultraschall, Hundehaare oder Mottenkugeln gegen Marder?

Nur begrenzt. An Ultraschall und Geruchsmittel gewöhnen sich Marder, Hausmittel wie Hundehaare oder Mottenkugeln wirken höchstens kurz. Dauerhaft hilft nur, das Quartier zu stören, alle Einstiege zu verschließen und Kletterhilfen und Futterquellen zu entfernen.

Ist der Steinmarder überhaupt schädlich?

Als Beutegreifer, der Mäuse und Ratten frisst, ist er ökologisch nützlich; problematisch ist nur sein Verhalten an Gebäuden und Autos. Für die Praxis heißt das: vergrämen und fernhalten statt bekämpfen.

Quellen & Prüfung

Rechtsangaben nach Bundesjagdgesetz (BJagdG, u. a. § 2 Wildarten, § 6 befriedete Bezirke), § 1 der Bundesjagdzeitenverordnung (Stein- und Baummarder 16. Oktober bis 28. Februar), § 292 StGB (Jagdwilderei), Tierschutzgesetz und den Landesjagdgesetzen sowie Einordnung von NABU. Jagd- und Schonzeiten sowie die Voraussetzungen der Fangjagd regeln die Bundesländer eigenständig; im Zweifel bei der unteren Jagdbehörde prüfen. Stand: September 2026.

Hinweis zur Erstellung

Die Texte und Bilder dieses Beitrags wurden KI-gestützt erstellt und redaktionell strukturiert. Die Inhalte ersetzen keine fachliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall; rechtliche Angaben — etwa zu Schutzstatus, Bußgeldern oder Zulassungen — sind ohne Gewähr. Wir aktualisieren Beiträge regelmäßig, wenn sich Erkenntnisse oder Empfehlungen für den Garten ändern.

Erstellt durch Ungeziefer im Garten · Strukturiert durch Ungeziefer im Garten

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