Behandlung
Rattengift und Mäusegift 2026: Was Privatleute noch dürfen

Was sich 2026 geändert hat
Die meisten Ratten- und Mäusegifte enthalten Blutgerinnungshemmer, sogenannte Antikoagulanzien. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die in Deutschland Biozidprodukte zulässt, unterscheidet zwei Gruppen:
- 1. Generation: Warfarin, Chlorophacinon und Coumatetralyl
- 2. Generation, deutlich stärker: Bromadiolon, Difenacoum, Brodifacoum, Difethialon und Flocoumafen
Alle diese Wirkstoffe sind fortpflanzungsschädigend, die der 2. Generation zudem schwer abbaubar, in Lebewesen anreichernd und giftig. Damit erfüllen sie Ausschlusskriterien der EU-Biozidverordnung und sind nur befristet und unter strengen Auflagen zugelassen.
Bei der Verlängerung der Zulassungen hat die BAuA zwei grundlegende Änderungen umgesetzt. Erstens sind antikoagulante Rodentizide seit dem 1. Juli 2026 nur noch für geschulte berufsmäßige Verwender mit Sachkunde nach § 15c Gefahrstoffverordnung vorgesehen. Zweitens dürfen sie nur noch nach einem festgestellten Befall ausgelegt werden; vorbeugendes Dauerauslegen ist nicht mehr zugelassen. Die Zulassung für die breite Öffentlichkeit wurde nicht verlängert. Nach Ablauf der Fristen stehen in Deutschland laut BAuA keine antikoagulanten Rodentizide mehr für Privatverbraucher zur Verfügung.
Ratten und Mäuse werden dabei nicht unterschiedlich behandelt: Das Aus für Privatleute betrifft Ratten- und Mäuseköder mit diesen Wirkstoffen gleichermaßen. Fachleute mit Sachkunde dürfen Wanderratten, Hausratten und Hausmäuse dagegen weiterhin damit bekämpfen.
Die Stichtage im Überblick
Warum im Netz so viele verschiedene Daten kursieren
Die Fristen ergeben sich aus der Nichtverlängerung der Zulassung und den Abverkaufs- und Aufbrauchfristen nach Artikel 52 der EU-Biozidverordnung. Für Privatpersonen gilt nach Angaben der BAuA:
- bis 25. April 2026: Abgabe antikoagulanter Ratten- und Mäuseköder an Privatpersonen; seit dem 26. April dürfen Baumärkte, Gartencenter und Onlinehändler sie nicht mehr an Privatleute verkaufen
- 1. Juli 2026: verlängerte Zulassungen treten in Kraft, nur noch für geschulte berufsmäßige Verwender mit Sachkunde und nur nach festgestelltem Befall
- bis einschließlich 22. Oktober 2026: Privatpersonen durften Restbestände aufbrauchen
- seit 23. Oktober 2026: keine Verwendung durch Privatpersonen mehr
Andere Daten, die in Medien und Foren genannt werden, haben eigene Hintergründe. Der 30. Juni 2026 war das Ende der vorläufig verlängerten Altzulassungen. Für Profi-Produkte mit alter Zulassung gelten Abverkaufsfristen bis 28. Dezember 2026 und Aufbrauchfristen bis 26. Juni 2027; diese betreffen nur berufsmäßige Verwender, nicht Privatleute. Ein Verbot für Privatleute schon ab 1. Januar 2026, wie es teils zu lesen war, passt nicht zu den Fristen der BAuA. Und die Aussage, das Verbot sei „nicht beschlossen“, ist überholt: Die geänderten Zulassungen gelten seit dem 1. Juli 2026.

Privatperson oder Fachbetrieb: wer darf was?
Die Tabelle fasst zusammen, was Privatleute und sachkundige Fachbetriebe gegen Ratten und Mäuse einsetzen dürfen (Stand: Oktober 2026). Maßgeblich ist immer die Gebrauchsanweisung des einzelnen Produkts; in Deutschland zugelassene Biozid-Rodentizide erkennen Sie an einer Zulassungsnummer, die in der Regel mit „DE“ beginnt und auf „14“ endet.
| Merkmal | Privatperson | Sachkundiger Fachbetrieb |
|---|---|---|
| Köder mit Blutgerinnungshemmern | nicht mehr erlaubt: Kauf seit 26. April 2026, Verwendung seit 23. Oktober 2026 ausgeschlossen | erlaubt mit Sachkunde, nur nach festgestelltem Befall und in Köderschutzstationen |
| Vorbeugendes Dauerauslegen | nicht erlaubt | seit 1. Juli 2026 nicht mehr zugelassen |
| Cholecalciferol-Köder | nicht vorgesehen | erlaubt für berufsmäßige Verwender mit Sachkunde |
| Alphachloralose-Köder | nur Produkte mit Zulassung für nichtberufliche Verwender, nur gegen Hausmäuse in Innenräumen, in Köderstationen | nach Produktzulassung, ebenfalls nur gegen Hausmäuse in Innenräumen |
| Schlagfallen | im Einzelfall erlaubt, in Gebäuden in Schutzboxen; im Freien nur, wenn keine anderen Tiere erfasst werden können | erlaubt, auch als fernüberwachte Fallensysteme |
| Klebefallen | verboten (Tierschutz) | verboten (Tierschutz) |
| Wühlmausköder (Pflanzenschutzmittel) | Zinkphosphid-Köder mit Zulassung für den Haus- und Kleingarten, nur gegen die Schermaus | zusätzlich Mittel für berufliche Anwender, etwa gegen Feldmäuse |
Was Privatleute weiterhin tun dürfen
Wichtigste Maßnahme bleibt das Vorbeugen: Futterquellen entziehen, Kompost rattensicher betreiben, Vogel- und Tierfutter sichern, Zugänge zu Gebäuden verschließen. Das Umweltbundesamt empfiehlt, vor allem bei einzelnen Ratten und Mäusen Schlagfallen statt Gift einzusetzen. Für die Praxis gilt:
- Schlagfallen dürfen Privatpersonen nach Auskunft des niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz (LAVES) im Einzelfall und nicht dauerhaft verwenden; in Gebäuden gehören sie in Schutzboxen
- im Freien sind Fallen nach § 4 Bundesartenschutzverordnung verboten, wenn sie Tiere wahllos fangen können; das LAVES hält Schlagfallen im Außenbereich wegen solcher Fehlfänge von Igeln, Mauswieseln, Spitzmäusen oder Singvögeln grundsätzlich für unzulässig; wenn überhaupt, gehören Rattenfallen im Garten nur in verschlossene Boxen direkt am bestätigten Bau oder Laufweg, im Zweifel beauftragen Sie einen Fachbetrieb
- Fallen mindestens täglich, idealerweise alle 12 Stunden kontrollieren
- Klebefallen sind tierschutzwidrig und verboten
- gegen Hausmäuse in Gebäuden gibt es Fertigköder mit Alphachloralose, die je nach Produkt auch für nichtberufliche Verwender zugelassen sind; sie dürfen nur in Innenräumen, in Köderstationen und laut Gebrauchsanweisung nur bei Temperaturen bis höchstens 24 °C eingesetzt werden; gegen Ratten sind sie nicht zugelassen
Wühlmäuse sind anders geregelt. Köder gegen die Schermaus im Beet sind Pflanzenschutzmittel und fallen nicht unter das Biozidrecht. Für den Haus- und Kleingarten sind Zinkphosphid-Köder gegen die Schermaus zugelassen (BVL-Datenbank, Stand: 1. Oktober 2026); sie gehören verdeckt und tief in bestätigte Gänge. Gegen Feld-, Rötel- oder Erdmäuse gibt es für Hobbygärtner keine zugelassenen Mittel. Einzelheiten stehen in der Anleitung „Wühlmäuse bekämpfen“.
Welche Methoden bei Ratten im Garten konkret helfen, beschreibt der Steckbrief „Ratten im Garten“; für Mäuse in Gartenhaus und Hochbeet gibt es die Seite „Mäuse im Garten, Gartenhaus und Hochbeet: erkennen und fernhalten“. Beachten Sie dort den Artenschutz: Wald-, Gelbhals- und Brandmaus sowie alle Spitzmäuse sind besonders geschützt und dürfen weder gefangen noch vergiftet werden.

Restbestände, Meldepflicht und Fachbetrieb
Haben Sie noch Rattengift oder Mäuseköder mit Blutgerinnungshemmern im Schuppen, dürfen Sie diese seit dem 23. Oktober 2026 nicht mehr auslegen. Geben Sie sie in der Originalverpackung bei der Schadstoffsammlung Ihrer Kommune ab, etwa auf dem Recyclinghof oder am Schadstoffmobil, nicht im Hausmüll und nicht im Ausguss. Bereits ausgelegte Köder sammeln Sie mit Handschuhen ein und geben sie ebenfalls dort ab. Welche Annahmestelle zuständig ist, sagt Ihnen der örtliche Abfallentsorger.
Rattenbefall ist in vielen Kommunen meldepflichtig. Geregelt ist das über kommunale oder landesrechtliche Vorschriften, zuständig ist meist das Gesundheitsamt oder das Ordnungsamt. In Berlin etwa muss Rattenbefall dem Gesundheitsamt gemeldet werden, Mäusebefall dagegen nicht. In Mietshäusern ist die Meldung dort üblicherweise Sache von Eigentümern oder Hausverwaltung; Mieterinnen und Mieter informieren den Vermieter. Fragen Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nach der geltenden Regelung.
Einen sachkundigen Schädlingsbekämpfer sollten Sie beauftragen, wenn Ratten trotz entzogener Futterquellen bleiben, wenn Baue an mehreren Stellen oder an Gebäuden auftreten, wenn Tiere tagsüber zu sehen sind oder wenn sich Mäuse in Wohnräumen mit Fallen nicht in den Griff bekommen lassen. Fachbetriebe dürfen nach einer Befallsermittlung auch Giftköder einsetzen und müssen dabei strenge Auflagen einhalten. Die Kosten richten sich nach Befall und Aufwand; holen Sie vorab ein Angebot ein. Manche Kommunen bekämpfen Ratten auf öffentlichem Grund und in der Kanalisation selbst und beraten Grundstückseigentümer.
Warum: Gefahr für Haustiere, Greifvögel und Kinder
Blutgerinnungshemmer wirken auf alle Wirbeltiere, nicht nur auf Nager. Die Tiere verbluten nach Angaben des Umweltbundesamts innerlich, meist erst drei bis sieben Tage nach der Aufnahme. In dieser Zeit werden vergiftete Ratten und Mäuse langsam und sind leichte Beute. Wer sie frisst, nimmt das Gift mit auf: Greifvögel wie Mäusebussard und Eulen, aber auch Füchse und Wiesel sind durch solche Sekundärvergiftungen stark gefährdet, Rückstände sind in Wildtieren nachgewiesen. Katzen und Hunde können vergiftete Nager oder offen liegende Köder fressen.
Auch Alphachloralose ist für Haustiere nicht harmlos. Tierärztliche Stellen berichten von Vergiftungen bei Katzen, die betäubte Mäuse gefressen haben. Ein spezifisches Gegenmittel gibt es nicht.
Im Notfall gilt:
- Hat ein Kind möglicherweise Köder gegessen, sofort den Giftnotruf Ihres Bundeslands oder bei Beschwerden den Notruf 112 anrufen und die Verpackung bereithalten
- Hat ein Hund oder eine Katze Rattengift oder eine vergiftete Maus gefressen, sofort in die Tierarztpraxis, auch wenn das Tier noch gesund wirkt; gegen Blutgerinnungshemmer gibt es mit Vitamin K1 ein Gegenmittel, das früh gegeben werden muss
Diese Risiken sind der Grund, warum die Behörden die Mittel aus Privathand genommen haben. Für den Garten heißt das: Vorbeugen und Fallen ersetzen das Gift in fast allen Fällen.
Häufige Fragen
Ist Rattengift jetzt verboten?
Für Privatpersonen ja. Köder mit Blutgerinnungshemmern werden seit dem 26. April 2026 nicht mehr an Privatleute abgegeben, und seit dem 23. Oktober 2026 dürfen Privatpersonen auch Restbestände nicht mehr verwenden (Stand: Oktober 2026). Sachkundige Fachbetriebe dürfen die Mittel weiterhin einsetzen, aber nur nach festgestelltem Befall.
Darf ich noch Mäusegift kaufen?
Köder mit Blutgerinnungshemmern nicht mehr, das gilt für Mäuse wie für Ratten. Gegen Hausmäuse in Gebäuden gibt es Fertigköder mit Alphachloralose, nur für Innenräume und in Köderstationen. Prüfen Sie auf der Packung, ob das Produkt für nichtberufliche Verwender zugelassen ist.
Was mache ich mit Restbeständen?
Nicht mehr auslegen, sondern in der Originalverpackung bei der Schadstoffsammlung Ihrer Kommune abgeben, etwa auf dem Recyclinghof oder am Schadstoffmobil. Nicht in den Hausmüll, nicht in die Toilette. Bereits ausgelegte Köder mit Handschuhen einsammeln und mit abgeben.
Gilt das Verbot auch für Wühlmausköder?
Nein. Wühlmausköder sind Pflanzenschutzmittel und anders geregelt. Für den Haus- und Kleingarten sind Zinkphosphid-Köder gegen die Schermaus zugelassen (BVL, Stand: 1. Oktober 2026). Sie müssen verdeckt in bestätigte Gänge, an der Oberfläche darf nichts liegen bleiben.
Darf mein Vermieter oder Hausmeister noch Rattengift auslegen?
Die seit dem 1. Juli 2026 geltenden Zulassungen sehen antikoagulante Köder nur noch für geschulte berufsmäßige Verwender mit Sachkunde vor. Für Profi-Produkte mit alter Zulassung laufen Übergangsfristen bis 26. Juni 2027; maßgeblich ist bis dahin deren Gebrauchsanweisung. Wer keine Sachkunde hat, sollte auf Gift verzichten; Eigentümer und Hausverwaltungen beauftragen in der Regel einen Schädlingsbekämpfer.
Was hilft gegen Ratten ohne Gift?
Zuerst Futterquellen entziehen: Kompost rattensicher machen, Vogel- und Tierfutter sichern, Fallobst aufsammeln, Verstecke beseitigen. Danach Schlagfallen in verschlossenen Boxen direkt am Bau oder Laufweg, einige Tage ungespannt mit Köder, dann scharf gestellt und täglich kontrolliert. Bei starkem Befall einen Fachbetrieb beauftragen.
Muss ich Ratten melden?
Das hängt von Ihrer Kommune ab. In vielen Städten ist Rattenbefall meldepflichtig, zuständig sind meist Gesundheitsamt oder Ordnungsamt. Mäusebefall ist in der Regel nicht meldepflichtig, in Berlin etwa ausdrücklich nicht. Mieter informieren ihren Vermieter.
Warum durften Privatleute Rattengift bisher kaufen und jetzt nicht mehr?
Die Wirkstoffe erfüllen Ausschlusskriterien der EU-Biozidverordnung, weil sie fortpflanzungsschädigend und teils kaum abbaubar sind. Sie wurden nur befristet zugelassen. Bei der Verlängerung 2026 hat die BAuA die Verwendung wegen der Risiken für Menschen, Haustiere und Wildtiere auf sachkundige Fachleute beschränkt.
Quellen & Prüfung
Fristen und Zulassungsänderungen nach BAuA, „Biozid-Verordnung – Informationen zum Zulassungsverfahren“, Abschnitt Produktart 14 (Stand Juli 2026): Abgabe an Privatverbraucher bis 25.04.2026, Verwendung bis 22.10.2026, Verlängerungen in Kraft seit 01.07.2026, Abverkauf alter Profi-Ware bis 28.12.2026, Verwendung bis 26.06.2027. Ergänzend LAVES-Infoblatt „Rodentizide mit antikoagulanten Wirkstoffen auf dem Prüfstand“ (Juni 2026; Abverkaufs- und Aufbrauchfrist je 180 Tage, Cholecalciferol nur mit Sachkunde, Schlagfallen im Außenbereich) und LAVES-Seite „Tierschutzgerechte Schadnagerbekämpfung“ (Schlagfallen, Klebefallen, Alphachloralose). Umweltrisiken und Fallen nach Umweltbundesamt („Rodentizide“), Fallenverbot nach § 4 Bundesartenschutzverordnung, Pflanzenschutzmittel nach BVL-Datenbank (Datenstand 1. Oktober 2026), Meldepflicht Berlin nach Service-Portal Berlin (Schädlingsbefall melden). Stand: Oktober 2026.
Hinweis zur Erstellung
Die Texte und Bilder dieses Beitrags wurden KI-gestützt erstellt und redaktionell strukturiert. Die Inhalte ersetzen keine fachliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall; rechtliche Angaben — etwa zu Schutzstatus, Bußgeldern oder Zulassungen — sind ohne Gewähr. Wir aktualisieren Beiträge regelmäßig, wenn sich Erkenntnisse oder Empfehlungen für den Garten ändern.
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